Das Gesetz nennt vier Grundsätze. Sie klingen abstrakt, lassen sich aber auf sehr konkrete Prüfungen herunterbrechen.
Wahrnehmbar
Alles, was zu sehen ist, muss auch anders zugänglich sein: Bilder brauchen eine Beschreibung, Videos Untertitel, und Text muss sich ausreichend vom Hintergrund abheben. Der Kontrast ist der Punkt, an dem in der Praxis die meisten Seiten scheitern — helles Grau auf Weiß sieht ruhig aus und ist für viele nicht lesbar.
Bedienbar
Alles muss ohne Maus funktionieren, nur mit der Tastatur. Und man muss sehen, wo man gerade ist — der Fokusrahmen, den viele Seiten aus optischen Gründen entfernen, ist für Tastaturnutzer die einzige Orientierung.
Verständlich
Klare Sprache, nachvollziehbare Struktur, verständliche Fehlermeldungen. Ein Formular, das nur »Eingabe ungültig« sagt, ohne zu nennen welches Feld und warum, ist an dieser Stelle ein Mangel.
Robust
Die Seite muss mit Hilfsmitteln zusammenarbeiten — Screenreader, Vergrößerungssoftware, Spracheingabe. Das hängt vor allem an sauberem HTML: richtige Überschriften-Ebenen, beschriftete Formularfelder, Schaltflächen, die als solche ausgezeichnet sind.
Zur Einordnung: Das BFSG selbst nennt die WCAG nicht. § 4 BFSG regelt eine Vermutungswirkung über harmonisierte Normen; die Norm EN 301 549 in der Fassung V3.2.1 (2021-03) stellt in Kapitel 9 den Bezug zu WCAG 2.1 auf Stufe AA her. Wer also »BFSG verlangt WCAG 2.1 AA« schreibt, verkürzt — der Weg führt über die Norm, nicht direkt über das Gesetz.