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Recht

Muss meine Website barrierefrei sein?

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Es betrifft aber nicht jede Website — entscheidend sind zwei Fragen: Verkaufen Sie online an Verbraucher, und wie groß ist Ihr Betrieb? Diese Seite ordnet ein, wer betroffen ist, was gefordert wird und wo die Ausnahme für Kleinstunternehmen greift. Sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Zuletzt geprüft am 12. August 2026 · Conexa Digital

Die zwei Fragen, die darüber entscheiden

Erstens: Bieten Sie über Ihre Website Dienstleistungen für Verbraucher an — also einen Kauf, eine Buchung oder einen Vertragsabschluss? Eine reine Darstellungsseite ohne Bestellmöglichkeit fällt in der Regel nicht darunter. Ausgenommen davon sind Branchen, die das Gesetz gesondert erfasst — etwa Personenbeförderung, Bankdienstleistungen für Verbraucher, Telekommunikation und E-Books. Dort kommt es auf eine Bestellmöglichkeit nicht an. Zweitens: Wie groß ist Ihr Betrieb? Nach § 3 Abs. 3 BFSG in Verbindung mit § 2 Nr. 17 sind Kleinstunternehmen von den Pflichten für Dienstleistungen ausgenommen — das sind Betriebe, die BEIDES erfüllen: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Für Produkte gilt diese Ausnahme nicht. Beide Fragen zusammen erklären, warum viele kleine Betriebe entwarnt sind und trotzdem Werbebriefe bekommen, die etwas anderes behaupten. Das ist unsere Einordnung des Gesetzestextes und keine Rechtsberatung.

Was gefordert wird

Das Gesetz nennt vier Grundsätze. Sie klingen abstrakt, lassen sich aber auf sehr konkrete Prüfungen herunterbrechen.

Wahrnehmbar

Alles, was zu sehen ist, muss auch anders zugänglich sein: Bilder brauchen eine Beschreibung, Videos Untertitel, und Text muss sich ausreichend vom Hintergrund abheben. Der Kontrast ist der Punkt, an dem in der Praxis die meisten Seiten scheitern — helles Grau auf Weiß sieht ruhig aus und ist für viele nicht lesbar.

Bedienbar

Alles muss ohne Maus funktionieren, nur mit der Tastatur. Und man muss sehen, wo man gerade ist — der Fokusrahmen, den viele Seiten aus optischen Gründen entfernen, ist für Tastaturnutzer die einzige Orientierung.

Verständlich

Klare Sprache, nachvollziehbare Struktur, verständliche Fehlermeldungen. Ein Formular, das nur »Eingabe ungültig« sagt, ohne zu nennen welches Feld und warum, ist an dieser Stelle ein Mangel.

Robust

Die Seite muss mit Hilfsmitteln zusammenarbeiten — Screenreader, Vergrößerungssoftware, Spracheingabe. Das hängt vor allem an sauberem HTML: richtige Überschriften-Ebenen, beschriftete Formularfelder, Schaltflächen, die als solche ausgezeichnet sind.

Zur Einordnung: Das BFSG selbst nennt die WCAG nicht. § 4 BFSG regelt eine Vermutungswirkung über harmonisierte Normen; die Norm EN 301 549 in der Fassung V3.2.1 (2021-03) stellt in Kapitel 9 den Bezug zu WCAG 2.1 auf Stufe AA her. Wer also »BFSG verlangt WCAG 2.1 AA« schreibt, verkürzt — der Weg führt über die Norm, nicht direkt über das Gesetz.

Fünf Prüfungen, die Sie selbst machen können

Keine davon braucht ein Werkzeug oder Fachwissen. Sie ersetzen keine Prüfung, zeigen aber die häufigsten Mängel.

  • Tastatur-Test: Legen Sie die Maus weg und bewegen Sie sich nur mit der Tabulatortaste durch die Seite. Kommen Sie überall hin? Sehen Sie immer, wo Sie sind?
  • Zoom-Test: Vergrößern Sie die Seite im Browser auf 200 %. Bleibt alles lesbar und bedienbar, oder überlappt etwas?
  • Bilder-Test: Rechtsklick auf ein Bild, »Untersuchen« wählen und im markierten Bereich nach »alt=« sehen. Steht dort nichts oder nur der Dateiname, fehlt die Beschreibung.
  • Formular-Test: Schicken Sie das Kontaktformular absichtlich fehlerhaft ab. Sagt die Meldung, welches Feld falsch ist und warum?
  • Vorlese-Test: Aktivieren Sie den Screenreader Ihres Betriebssystems und hören Sie sich die Startseite an. Ergibt die Reihenfolge Sinn?
  • ⚠ Diese fünf Tests decken einen kleinen Teil der Anforderungen ab. Wer sie besteht, hat die häufigsten Mängel nicht — konform ist er damit nicht.

Zum Nachrechnen

bis zu 100.000 €

beträgt der Bußgeldrahmen nach § 37 BFSG. Wichtig zur Einordnung: Das ist der gesetzliche Höchstrahmen, kein Regelbetrag. Und es ist kein einheitlicher Rahmen: § 37 BFSG staffelt die Höchstbeträge nach Art des Verstoßes, die 100.000 € stehen am oberen Ende. Wer Ihnen diese Zahl in einem Werbebrief als Ihr Risiko nennt, nennt den Ausnahmefall. Zuständig sind die Marktüberwachungsbehörden der Länder; wie sie im Einzelfall vorgehen, regelt das Gesetz unterschiedlich je nach Tatbestand. Das ist unsere Einordnung des Gesetzestextes und keine Rechtsberatung.

Quelle: § 37 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Zuständig sind die Marktüberwachungsbehörden der Länder.

92,4 %

der Internetnutzer in Deutschland gehen per Smartphone online. Barrierefreiheit und mobile Nutzbarkeit hängen enger zusammen, als es scheint: große Trefferflächen, ausreichender Kontrast und lesbare Schriftgrößen helfen beiden — und werden am kleinen Bildschirm am ehesten sichtbar.

Quelle: Eurostat, Tabelle isoc_ci_dev_i, Datenstand 17. April 2026. Basis: Internetnutzer der letzten drei Monate.

Was wir hier nicht leisten

  • Keine Rechtsberatung. Diese Seite ordnet die Rechtslage ein, wie wir sie verstehen. Ob Ihr Betrieb im Einzelfall betroffen ist, klärt eine Anwältin oder ein Anwalt — nicht wir und kein Werbebrief.
  • Keine Zusage vollständiger Konformität durch ein Prüfwerkzeug. Automatische Tests finden erfahrungsgemäß nur einen Teil der Mängel; alles Weitere braucht manuelle Prüfung.
  • Kein Zertifikat. Es gibt kein staatliches Siegel für barrierefreie Websites. Wer Ihnen eines verkauft, verkauft ein Logo, keine Rechtssicherheit.

Häufige Fragen

Ich habe einen Brief bekommen, dass meine Seite gegen das BFSG verstößt. Was tun?

Erst prüfen, wer schreibt. Marktüberwachungsbehörden der Länder sind zuständig; ein Schreiben von einem Dienstleister, das gleich ein Angebot enthält, ist Werbung, keine Beanstandung. Prüfen Sie außerdem, ob Sie überhaupt betroffen sind: Die Ausnahme für Kleinstunternehmen setzt beides voraus — weniger als zehn Beschäftigte UND höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Ein Betrieb mit neun Beschäftigten und drei Millionen Umsatz fällt nicht darunter. Bei echter behördlicher Post: Anwalt.

Gilt das auch für meine bestehende Website oder nur für neue?

Das Gesetz unterscheidet nicht nach Baujahr. Wenn Sie betroffen sind, gilt es für das, was Sie anbieten — unabhängig davon, wann die Seite entstanden ist. Für einzelne Produktbereiche gibt es Übergangsfristen; das ist eine Frage für den Einzelfall.

Was kostet es, eine Website barrierefrei zu machen?

Bei einer neu gebauten Seite fast nichts extra — wenn es von Anfang an mitgedacht wird, ist es normale Sorgfalt. Nachträglich hängt es vom Zustand ab: Kontraste und Alternativtexte sind schnell behoben, eine unsaubere Grundstruktur bedeutet Umbau. Deshalb lohnt zuerst die Prüfung, dann die Kostenfrage.

Bringt Barrierefreiheit außer Rechtssicherheit noch etwas?

Ja, und das ist oft das stärkere Argument. Dieselben Maßnahmen verbessern die Bedienung am Handy, die Lesbarkeit bei Sonnenlicht und die Verständlichkeit für Suchmaschinen: Saubere Überschriften-Struktur und beschriftete Elemente sind genau das, was auch Maschinen zum Lesen brauchen.

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