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Wie bekomme ich Google-Bewertungen?

Indem Sie fragen — mehr ist es im Kern nicht. Zufriedene Kunden bewerten selten von selbst, unzufriedene fast immer. Genau daraus entsteht das schiefe Bild, das viele Profile zeigen. Diese Seite zeigt, wie Sie systematisch fragen, wo die rechtliche Grenze verläuft und was Sie mit schlechten Bewertungen tun.

Zuletzt geprüft am 12. August 2026 · Conexa Digital

Warum das Bild fast immer schief ist

Wer zufrieden ist, hat sein Problem gelöst und denkt nicht mehr daran. Wer sich geärgert hat, hat ein Ventil gesucht. Deshalb entsteht ohne aktives Zutun ein Profil, das schlechter aussieht als die tatsächliche Arbeit. Die Gegenmaßnahme ist nicht, schlechte Bewertungen zu bekämpfen, sondern genug echte gute daneben zu stellen — und das passiert nur, wenn man fragt.

So fragen Sie, ohne aufdringlich zu sein

Vier Punkte, die den Unterschied zwischen »lästig« und »selbstverständlich« ausmachen.

  1. Im richtigen Moment fragen

    Direkt nachdem etwas gut gelaufen ist: beim Abschluss der Arbeit, bei der Übergabe, wenn sich jemand bedankt. Eine Woche später ist der Moment vorbei. Wer sich gerade bedankt hat, sagt fast nie nein.

  2. Persönlich fragen, nicht per Serienmail

    »Wenn Sie zufrieden waren, würde uns eine kurze Bewertung sehr helfen« — von der Person gesagt, die die Arbeit gemacht hat. Eine automatische Massenmail bekommt deutlich weniger Rücklauf und wirkt beliebig.

  3. Den Weg so kurz wie möglich machen

    Google stellt für jedes Profil einen direkten Bewertungslink bereit. Diesen Link per Kurznachricht schicken (für SMS und WhatsApp gilt dasselbe wie für E-Mail — bei Messengern ist die Bestandskunden-Ausnahme zusätzlich umstritten, siehe unten), als QR-Code auf die Rechnung drucken oder auf eine Karte. Wer erst suchen muss, tut es nicht.

  4. Es zur Gewohnheit machen

    Nicht einmal im Jahr eine Aktion, sondern bei jedem abgeschlossenen Auftrag. Ein Profil, das kontinuierlich neue Bewertungen bekommt, wirkt glaubwürdiger als eines mit zwanzig Bewertungen aus derselben Woche — auf Leser wie auf Google.

Die rechtlichen Grenzen

Hier wird regelmäßig gegen Regeln verstoßen, ohne dass es den Betrieben bewusst ist. Alle vier Punkte sind ernst.

  • Gegenleistung nur mit Offenlegung — besser gar nicht. Rabatt, Gutschein oder Gewinnspiel für eine Bewertung verstößt gegen Googles Richtlinien und ist wettbewerbsrechtlich angreifbar — gekaufte Empfehlungen sind irreführend, wenn der Anreiz nicht offengelegt wird.
  • Keine gefilterte Abfrage. Kunden erst zu fragen, ob sie zufrieden sind, und nur die Zufriedenen zur Bewertung zu leiten, verstößt gegen Googles Richtlinien und erzeugt ein selektives Gesamtbild, das nach unserer Einschätzung irreführend im Sinne des § 5 UWG ist. Fragen Sie alle oder niemanden.
  • Keine erfundenen Bewertungen. Selbst geschriebene oder gekaufte Bewertungen sind Irreführung nach § 5 UWG — und werden regelmäßig erkannt, weil Muster auffallen.
  • Keine Bewertungen von Nicht-Kunden. Auch wohlmeinende Bewertungen von Freunden und Familie, die nie Kunde waren, sind unzulässig — sie behaupten eine Erfahrung, die es nicht gab (§ 5 UWG, Anhang Nr. 23c).
  • Das ist unsere Einordnung der Rechtslage und keine Rechtsberatung. Die Punkte oben beschreiben die klaren Fälle; alles dazwischen — etwa Gewinnspiele oder Bewertungsaktionen — gehört vor dem Start in eine anwaltliche Prüfung.

Was Sie mit schlechten Bewertungen tun

Antworten — immer, sachlich, kurz

Die Antwort ist nicht für den Verfasser, sondern für alle, die später mitlesen. Eine ruhige, konkrete Antwort auf eine harsche Bewertung wirkt oft besser als die Bewertung schadet. Keine Rechtfertigung, keine Gegenvorwürfe, ein Angebot zur Klärung außerhalb der Öffentlichkeit.

Löschen nur bei echten Verstößen

Google entfernt Bewertungen, die gegen Richtlinien verstoßen: Beleidigungen, offensichtlich falsche Tatsachenbehauptungen, Bewertungen von Personen, die nie Kunde waren, oder Beiträge zum falschen Betrieb. Eine berechtigte schlechte Bewertung bleibt — und darf auch bleiben.

Keine Daten in der Antwort nennen

Der häufigste Fehler in öffentlichen Antworten: Der Betrieb nennt Auftragsdetails, um sich zu rechtfertigen. Das ist eine Verarbeitung ohne Rechtsgrundlage (Art. 6 DSGVO, mit Schadensersatzrisiko nach Art. 82) und wirkt auf Mitleser schlechter als die ursprüngliche Beschwerde. Verweisen Sie auf das persönliche Gespräch.

Zum Nachrechnen

91,7 %

der Unternehmen ab 10 Beschäftigten haben eine Website, aber nur 24,6 % bieten darüber eine Bestellung oder Buchung. Für die große Mehrheit entsteht der Erstkontakt also außerhalb der Website — und dort ist die Bewertungssumme im Google-Profil oft das Erste, was jemand von Ihnen sieht.

Quelle: Eurostat, Tabelle isoc_ciweb, Datenstand 27. Februar 2026. Deutschland, Unternehmen ab 10 Beschäftigten.

Häufige Fragen

Darf ich Kunden per E-Mail um eine Bewertung bitten?

Vorsichtig sein. Auch die Bitte um eine Bewertung gilt rechtlich als Werbung — sie fördert Ihren Absatz. E-Mail-Werbung braucht nach § 7 Abs. 2 UWG grundsätzlich eine vorherige Einwilligung. Es gibt eine enge Ausnahme (§ 7 Abs. 3 UWG) für Bestandskunden, die aber mehrere Bedingungen zugleich verlangt: Sie haben die Adresse beim Verkauf erhalten, es geht um eigene ähnliche Leistungen, der Kunde hat nicht widersprochen, und Sie weisen bei der Erhebung und in jeder Nachricht auf das Widerspruchsrecht hin. Der sichere Weg ist deshalb, die Einwilligung schon bei der Beauftragung einzuholen — oder persönlich zu fragen, was ohnehin besser wirkt. Das ist unsere Einordnung und keine Rechtsberatung.

Wie viele Bewertungen brauche ich?

Es gibt keine Schwelle, ab der es »reicht«. Wichtiger als die Anzahl ist, dass regelmäßig neue dazukommen und dass sie echt wirken — unterschiedliche Formulierungen, unterschiedliche Länge, konkrete Details. Zwanzig gleich klingende Fünf-Sterne-Bewertungen aus einer Woche schaden mehr, als sie nützen.

Was mache ich, wenn ein Wettbewerber schlechte Bewertungen schreibt?

Melden Sie die Bewertung bei Google mit einer sachlichen Begründung, warum es sich nicht um einen Kunden handeln kann. Dokumentieren Sie den Vorgang mit Datum und Bildschirmfoto. Bei wiederholten Fällen ist das ein Fall für eine anwaltliche Einschätzung — gezielt falsche Tatsachenbehauptungen über Wettbewerber sind rechtlich angreifbar.

Sollte ich Bewertungen auf meine Website einbinden?

Das kann helfen, hat aber zwei Haken: Bindet man sie direkt von Google ein, lädt das fremde Inhalte nach — das braucht meist eine Einwilligung. Und ausgewählte Zitate wirken schwächer als die vollständige, nachprüfbare Liste im Profil. Ein Link zum Profil ist oft die ehrlichere Lösung.

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