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Verträge

Wem gehört meine Website eigentlich?

Die unangenehme Antwort: oft nicht Ihnen. Domain, Inhalte, Gestaltung, Quellcode und Hosting sind fünf getrennte Dinge, die verschiedenen Parteien gehören können — und beim Streit fällt das erst auf, wenn man wechseln will. Diese Seite zeigt, was Ihnen tatsächlich gehören sollte, welche Formulierungen im Vertrag darüber entscheiden und wie Sie es prüfen.

Zuletzt geprüft am 12. August 2026 · Conexa Digital

Fünf Dinge, die getrennt betrachtet werden müssen

»Die Website gehört mir« ist keine einzelne Aussage, sondern fünf. Jede davon kann anders beantwortet sein.

Die Domain

Sie sollte auf Ihren Namen registriert sein, nicht auf den Ihrer Agentur. Die öffentliche DENIC-Abfrage hilft dabei nur begrenzt weiter: Seit der DSGVO zeigt sie keine Inhaberdaten mehr, sondern nur Status und technische Angaben. Der verlässliche Weg ist deshalb die direkte Frage an Ihren Dienstleister — schriftlich — oder ein Blick in die Unterlagen Ihres Registrars, falls Sie selbst einen Zugang haben. Die Adresse ist das Einzige, was sich nicht neu bauen lässt.

Die Inhalte

Texte und Bilder, die Sie geliefert haben, gehören ohnehin Ihnen. Bei beauftragten Texten und gekauften Bildern kommt es auf die eingeräumten Rechte an: Für Bilder aus Datenbanken gilt oft eine Lizenz, die an den Käufer gebunden ist — wechselt der Dienstleister, wechselt sie nicht automatisch mit.

Die Gestaltung

Der Entwurf ist eine eigene Leistung. Üblich ist, dass Sie ein Nutzungsrecht für Ihre Zwecke bekommen. Ob Sie den Entwurf auch weitergeben oder umbauen lassen dürfen, steht im Vertrag — nicht im Preis.

Der Quellcode

Hier liegt der häufigste Streitpunkt. Bei Baukästen gibt es ihn faktisch nicht zum Mitnehmen; bei individuell gebauten Seiten hängt es am Vertrag. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen dem, was für Sie gebaut wurde, und den wiederverwendbaren Bausteinen des Dienstleisters — Letztere werden praktisch nie übertragen, und das ist üblich.

Das Hosting und die Zugänge

Wo läuft die Seite, und wer hat die Zugangsdaten? Wenn Sie keinen eigenen Zugang haben, können Sie im Konfliktfall weder umziehen noch eine Sicherungskopie ziehen. Lassen Sie sich die Zugänge geben, auch wenn Sie sie nie benutzen.

Was im Vertrag stehen sollte

Vier Formulierungen, nach denen Sie fragen können, bevor Sie unterschreiben. Ein seriöser Anbieter hat damit kein Problem.

  • Ab wann die Rechte übergehen — üblich und fair ist »nach vollständiger Zahlung«. Bei Ratenzahlung ist das nicht derselbe Tag wie die Abnahme.
  • Was genau übergeben wird: Inhalte, Bilddateien, Quellcode, Zugänge — und was ausdrücklich nicht (wiederverwendbare Basiskomponenten des Dienstleisters).
  • Ob Sie die Seite auch woanders betreiben dürfen, und ob Sie dafür Unterstützung bekommen oder es Mehraufwand ist.
  • Auf wen die Domain registriert wird. Am einfachsten ist, Sie registrieren sie selbst — dann ist die Frage nie ein Thema.

Zum Nachrechnen

52,7 %

der deutschen Unternehmen ab 10 Beschäftigten kauften 2025 Cloud-Dienste — 2021 waren es 41,0 %. Je mehr Betrieb in fremden Systemen liegt, desto wichtiger wird die Frage, was beim Anbieterwechsel mitgeht und was zurückbleibt.

Quelle: Eurostat, Tabelle isoc_cicce_use, Deutschland 2025. Das Statistische Bundesamt weist in eigener Darstellung 54 % aus.

Wo »alles gehört Ihnen« nicht stimmt — auch bei uns

Wir schreiben das hier hin, weil es sonst niemand tut: Auch bei uns gibt es Grenzen, und sie sind normal.

  • Wiederverwendbare Basiskomponenten, Frameworks und interne Werkzeuge bleiben beim Dienstleister. Sonst müsste jedes Projekt bei null anfangen — was Sie bezahlen würden.
  • Lizenzen für Schriften, Bilder und Fremdsoftware gelten für den vereinbarten Zweck. Ein Umzug kann bedeuten, dass eine Lizenz neu erworben werden muss.
  • Für eine übergebene Fassung, die anderswo betrieben und von Dritten geändert wird, kann niemand Gewährleistung übernehmen. Das ist kein Vorbehalt, sondern eine Selbstverständlichkeit.
  • Eine registrierte Domain bleibt bei der Person, auf die sie registriert ist. Deshalb ist die Frage »auf wen läuft sie?« wichtiger als jede Vertragsklausel.

Häufige Fragen

Wie finde ich heraus, auf wen meine Domain registriert ist?

Nicht über die öffentliche DENIC-Abfrage — die zeigt seit der DSGVO keine Inhaberdaten mehr, sondern nur Status und technische Angaben. Auskunft über den Inhaber gibt DENIC nur auf begründeten Antrag. Der praktische Weg ist deshalb: Fragen Sie Ihren Dienstleister schriftlich, auf wen die Domain registriert ist und wer Zugang zum Registrar-Konto hat. Wer darauf ausweichend antwortet, hat Ihnen die Antwort damit schon gegeben.

Mein Dienstleister ist nicht mehr erreichbar. Komme ich an meine Seite?

Das hängt daran, wo sie liegt und wer Zugang hat. Wenn die Domain auf Sie läuft, können Sie sie zu einem anderen Anbieter umziehen und dort eine neue Seite betreiben — die Inhalte lassen sich aus der laufenden Seite sichern. Läuft die Domain auf den Dienstleister, wird es aufwendig. Deshalb ist dieser eine Punkt der wichtigste von allen fünf.

Was heißt »Quellcode bekommen« praktisch?

Sie bekommen die Dateien, aus denen die Seite gebaut ist, in einer Form, die ein anderer Entwickler weiterverwenden kann. Das heißt nicht, dass Sie damit selbst arbeiten müssen — es heißt, dass Sie nicht auf einen einzigen Anbieter angewiesen sind. Fragen Sie zusätzlich, ob eine Anleitung dabei ist, wie sich die Seite anderswo starten lässt.

Ist eine lange Vertragslaufzeit ein schlechtes Zeichen?

Nicht zwangsläufig. Bei laufender Betreuung ist eine Mindestlaufzeit üblich, weil zu Beginn der meiste Aufwand anfällt. Problematisch wird es, wenn die Laufzeit lang und der Leistungsumfang vage ist. Bestehen Sie darauf, dass jede Leistung mit einer Menge beziffert ist: »laufende Optimierung« ist keine Menge, »zwei neue Inhaltsseiten pro Monat« schon.

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