»Die Website gehört mir« ist keine einzelne Aussage, sondern fünf. Jede davon kann anders beantwortet sein.
Die Domain
Sie sollte auf Ihren Namen registriert sein, nicht auf den Ihrer Agentur. Die öffentliche DENIC-Abfrage hilft dabei nur begrenzt weiter: Seit der DSGVO zeigt sie keine Inhaberdaten mehr, sondern nur Status und technische Angaben. Der verlässliche Weg ist deshalb die direkte Frage an Ihren Dienstleister — schriftlich — oder ein Blick in die Unterlagen Ihres Registrars, falls Sie selbst einen Zugang haben. Die Adresse ist das Einzige, was sich nicht neu bauen lässt.
Die Inhalte
Texte und Bilder, die Sie geliefert haben, gehören ohnehin Ihnen. Bei beauftragten Texten und gekauften Bildern kommt es auf die eingeräumten Rechte an: Für Bilder aus Datenbanken gilt oft eine Lizenz, die an den Käufer gebunden ist — wechselt der Dienstleister, wechselt sie nicht automatisch mit.
Die Gestaltung
Der Entwurf ist eine eigene Leistung. Üblich ist, dass Sie ein Nutzungsrecht für Ihre Zwecke bekommen. Ob Sie den Entwurf auch weitergeben oder umbauen lassen dürfen, steht im Vertrag — nicht im Preis.
Der Quellcode
Hier liegt der häufigste Streitpunkt. Bei Baukästen gibt es ihn faktisch nicht zum Mitnehmen; bei individuell gebauten Seiten hängt es am Vertrag. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen dem, was für Sie gebaut wurde, und den wiederverwendbaren Bausteinen des Dienstleisters — Letztere werden praktisch nie übertragen, und das ist üblich.
Das Hosting und die Zugänge
Wo läuft die Seite, und wer hat die Zugangsdaten? Wenn Sie keinen eigenen Zugang haben, können Sie im Konfliktfall weder umziehen noch eine Sicherungskopie ziehen. Lassen Sie sich die Zugänge geben, auch wenn Sie sie nie benutzen.